§ 83 EheG
Die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse ist kein Instrument der Bestrafung bzw Belohnung für ehewidriges oder ehegerechtes Verhalten.
1 Ob 142/19t
§ 83 EheG
Die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse ist kein Instrument der Bestrafung bzw Belohnung für ehewidriges oder ehegerechtes Verhalten.
1 Ob 142/19t