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Gutachten oder Stellungnahme der Familiengerichtshilfe

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2020/50EF-Z 2020, 119 - 121 Heft 3 v. 21.4.2020

§§ 13, 57, 62, 106a AußStrG

Im Obsorge- und/oder Kontaktrechtsverfahren ist nicht grundsätzlich ein (psychologisches) Sachverständigengutachten einzuholen.

Eine fachliche Stellungnahme der Familien- und Jugendgerichtshilfe kann im Obsorge- und/oder Kontaktrechtsverfahren im Zusammenhang mit anderen Verfahrensergebnissen eine ausreichende Entscheidungsgrundlage darstellen.

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