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Eigenjagd im übertragenen Sinn

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2019/120EF-Z 2019, 223 Heft 5 v. 9.8.2019

§ 49 EheG

Verfristete Eheverfehlungen wiegen gegenüber nicht verfristeten nicht unter allen Umständen geringer, sondern dies entspricht lediglich einer Erfahrungstatsache in einer Vielzahl von Fällen.

10 Ob 83/18f

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