Seit dem Erk des VfGH v 4. 12. 2017 (FN 1) war klar, dass spätestens mit 1. 1. 2019 die Beschränkung der Eheschließung auf Heterosexuelle und der Verpartnerung auf Homosexuelle endet. Nach kurzem politischem Geplänkel im Herbst 2018 zw den damaligen Regierungspartnern wurde es Gewissheit, dass beide Rechtsinstitute bestehen bleiben und nicht zB ein neues "Partnerschaftsrecht" geschaffen wird.