vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Haftung des Rechtsberaters für ungültige letztwillige Verfügungen Zugleich eine Besprechung der E 6 Ob 94/18v (FN 1)

EF Kurz gesagtAufsatzMara-Sophie HäuslerEF-Z 2019/85EF-Z 2019, 162 - 164 Heft 4 v. 28.6.2019

A Problemstellung

Unterläuft einem RA oder einem Notar bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung für einen Klienten ein Formfehler oder berät er diesen fehlerhaft über die Formvorschriften, sodass die Verfügung unwirksam ist, stellt sich die Frage, ob und va wem der Rechtsberater schadenersatzpflichtig wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!