A Problemstellung
Unterläuft einem RA oder einem Notar bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung für einen Klienten ein Formfehler oder berät er diesen fehlerhaft über die Formvorschriften, sodass die Verfügung unwirksam ist, stellt sich die Frage, ob und va wem der Rechtsberater schadenersatzpflichtig wird.