§ 81 EheG
Hatte ein Elternteil nicht die Absicht oder den Willen, dass das von ihm auf einen Bausparvertrag, der auf den Namen eines minderjährigen Kindes abgeschlossen worden war, eingezahlte Geld sofort als Schenkung in das Vermögen des Kindes übergehen sollte, liegt nicht zwingend Kindesvermögen vor.