vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einleitung eines Erwachsenenschutzverfahrens

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2019/75EF-Z 2019, 134 - 136 Heft 3 v. 24.4.2019

§§ 271 f ABGB; §§ 116 ff AußStrG

Der Beschluss über die Einleitung eines Erwachsenenschutzverfahrens (§ 117 Abs 1 AußStrG) ist keine unanfechtbare, verfahrensleitende Verfügung iSd § 45 Satz 2 AußStrG.

Zwar genügt schon die bloße Möglichkeit, dass es nach Abschluss des Verfahrens zur Bestellung eines Erwachsenenvertreters kommen kann, jedoch bedarf es wenigstens eines Mindestausmaßes an nachvollziehbarem Tatsachensubstrat, aus dem sich das Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte ableiten lässt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!