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16. Zusatzprotokoll zur EMRK und aktuelle Rechtsprechung des EGMR

EF Kurz gesagtAufsatzBarbara SimmaEF-Z 2019/34EF-Z 2019, 62 - 64 Heft 2 v. 18.2.2019

A. Inkrafttreten des 16. ZPEMRK

Am 1. 8. 2018 trat das 16. Zusatzprotokoll (ZPEMRK) zur EMRK in Kraft, nachdem es von 10 Mitgliedstaaten (MS) ratifiziert worden war: (FN 1) Art 1 des 16. ZPEMRK erlaubt es nun Höchstgerichten der MS, beim EGMR ein Gutachten .

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