Die ausdrückliche Erwähnung des Vermächtnisvertrags in § 647 Abs 1 ABGB idF ErbRÄG 2015 gibt Anlass dazu, die Diskussion über die personellen Grenzen und die Form des Vermächtnisvertrags erneut anzustoßen.
Schlagwörter:
Erbvertrag; Form; Schenkung auf den Todesfall; Testierfreiheit; Vermächtnisvertrag.