§ 49 EheG
Tägliches Betrunkensein und aggressives Verhalten des Ehemanns einschließlich Beschimpfungen und körperlicher Attacken wiegen schwerer als überdurchschnittlich häufige Friseurbesuche der Ehefrau, ihre frühere, mittlerweile beendete Spielleidenschaft und ihr fehlender finanzieller Beitrag zur Haushaltsführung.