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Getrennte, aber nicht getrennt lebende Ehegatten

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2019/40EF-Z 2019, 74 Heft 2 v. 18.2.2019

§§ 49, 55 EheG

Das Vorliegen einer Wohnungsgemeinschaft der Ehegatten kann auch dann verneint werden, wenn die Ehegatten in der Wohnung verbleiben. Doch muss dann ein Zustand bestehen, durch den die persönliche Berührung der Ehegatten weitgehend ausgeschaltet ist.

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