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Erbverzicht des Adoptionskindes bei Adoption

ErbrechtJudikaturEF-Z 2012/169EF-Z 2012, 277 - 279 Heft 6 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Vorliegend stellt der erkennende Senat deutlich fest, dass ein Erbverzicht des adoptierten Kindes der Notariatsaktsform bedarf und dieser einer anderweitigen Schenkung durch den Erblasser nicht entgegensteht.

Rechtsgrundlagen: § 179a ABGB; § 182 ABGB; § 551 ABGB; § 865 ABGB

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