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Wirksamkeit einer Sachwalterumbestellung

SachwalterschaftJudikaturEF-Z 2012/168EF-Z 2012, 277 Heft 6 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Der erkennende Senat stellt eindeutig klar, dass eine Sachwalterumbestellung erst mit Rechtskraft des zugestellten Beschlusses rechtskräftig wird.

Rechtsgrundlagen: § 278 ABGB; § 43 AußStrG

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