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Obsorgeregelung verfassungswidrig!

FamilienrechtJudikaturEF-Z 2012/127EF-Z 2012, 213 - 214 Heft 5 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der VfGH gegen eine verfassungswidrige Wortfolge in § 166 ABGB und folgt dahingehend der Judikaturlinie des EGMR in Bezug auf die Rechtswidrigkeit der fehlenden gerichtlichen Überprüfbarkeit von Obsorgeregelungen für den Vater bei unehelichen Kindern.

Rechtsgrundlagen: § 166 ABGB

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