Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte sich der EGMR der Frage zu widmen, ob die Zurückweisung eines Antrags des biologischen Vaters auf Anerkennung der Vaterschaft eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens darstellt und diskriminierend wirkt. Dabei wird unter anderem ausgesagt, dass die soziale Familie schwerer wiegt als Blutsverwandtschaft.