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Gemeinsames Wohnen und Eheverfehlung

EherechtJudikaturEF-Z 2012/41EF-Z 2012, 74 Heft 2 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Die erkennende Instanz widmet sich in vorliegender Sache der Verletzung der Pflicht zum gemeinsamen Wohnen als Eheverfehlung. Liegt schuldhaftes Verhalten vor?

Rechtsgrundlagen: § 49 EheG

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