Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung setzt sich der OGH mit der zwangsweisen Auferlegung familientherapeutischer Maßnahmen auseinander. Wo stößt dabei ein solcher Eingriff in fremde Persönlichkeitsrechte an seine Grenzen?
Rechtsgrundlagen: § 176 ABGB; § 79 AUßStrG