§ 157 ABGB; § 156 ABGB; § 163 Abs 4 ABGB; § 163b ABGB
Die Autorin nimmt Bezug auf die aktuelle OGH-Rechtsprechung hinsichtlich § 156 ABGB und beschäftigt sich mit der Frage, ob dem Ehemann das Ehelichkeitsbestreitungsrecht genommen wird, wenn die Eheleute vereinbaren, dass die Ehefrau mit einem anderen Mann ein Kind zeugt.