Art 12 KRK; § 104a AußStrG
In diesem Beitrag gibt Mag. Susanne Beck, Richterin am Bezirksgericht Döbling, Anmerkungen zur aktuellen Rechtssprechung zu § 104a AußStrG, der Bestellung eines Kinderbeistandes. Die Voraussetzungen für die Bestellung werden ausführlich erläutert, wobei vor allem das Kindeswohl und die Kooperationspflicht der Eltern unterstrichen werden.