§ 94 ABGB; § 140 ABGB; § 42 KBGG
Der VfGH hatte in vorliegender Sache die Verfassungskonformität des § 42 KBGG zu behandeln. Fraglich war, ob das Kinderbetreuungsgeld hinsichtlich konkurrierender Unterhaltsansprüche als anrechenbares Einkommen zu sehen ist.
VfGH 28.9.2009, G 9/09