§ 81 EheG
In vorliegender Sache war zu thematisieren, ob Finanzprodukte in die nacheheliche Aufteilung einbezogen werden müssen.
OGH 13.10.2009, 1 Ob 187/09w
§ 81 EheG
In vorliegender Sache war zu thematisieren, ob Finanzprodukte in die nacheheliche Aufteilung einbezogen werden müssen.
OGH 13.10.2009, 1 Ob 187/09w