Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung hatte die Frage zu klären, ob Verfahrenshilfe auch dann zu gewähren ist, wenn ein Rechtsanwalt als Sachwalter bestellt ist.
Rechtsgrundlagen: § 64 Abs 1 Z 3 ZPO; § 276 Abs 2 ABGB
Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung hatte die Frage zu klären, ob Verfahrenshilfe auch dann zu gewähren ist, wenn ein Rechtsanwalt als Sachwalter bestellt ist.
Rechtsgrundlagen: § 64 Abs 1 Z 3 ZPO; § 276 Abs 2 ABGB