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Keine Verfahrenhilfe für unterhaltsberechtigten Studenten

RechtsprechungZivilprozessrechtEF-Z 2010/22EF-Z 2010, 39 Heft 1 v. 1.1.2010

Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung war zu klären, ob einem unterhaltsberechtigten Studenten, der Ersparnisse zum Zweck des Studiums und für Auslandsaufenthalte benötigt, Verfahrenshilfe zu gewähren ist.

Rechtsgrundlagen: § 63 Abs 1 ZPO; § 7 AußStrG

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