§ 7 AußStrG
Die vorliegende Entscheidung behandelt die fragliche Beigebung eines Verfahrenshilfeanwalts, sofern binnen offener Rechtsmittelfrist ein nicht der Anwaltspflicht unterworfenes Rechtsmittel selbst verfasst und eingebracht wird.
OGH 9.6.2009, 1 Ob 92/09z