Zusammenfassung: Die vorliegende und besprochene Entscheidung setzt sich mit Gegenbescheinigungsmitteln auseinander. Wie ist vorzugehen, wenn eine rechtzeitige Äußerung des Gegners unterbleibt. Ist das Gericht dennoch dazu verpflichtet, die Voraussetzungen der Provisorialmaßnahme zu prüfen?
Rechtsgrundlagen: § 382b EO; § 382c EO