Zusammenfassung: In vorliegendem Fall war die Zulässigkeit einer Wohnungsversteigerung insofern fraglich, als der Betroffene lange Zeit prozessunfähig aber noch nicht besachwaltert war. In weiterer Folge war das Rechtsschutzbedürfnis des Erstehers mit den Interessen des prozessunfähigen Verpflichteten abzuwägen.
Rechtsgrundlagen: § 7 EO; § 187 Abs 1 EO; Art 1 1. ZPMRK