Zusammenfassung: Fraglich war in gegenständlicher Sache, ob starke Berufsbelastung als Eheverfehlung angesehen werden kann, sofern die Ehepartner bereits über Jahre in vorehelichem Zustand gelebt haben.
Rechtsgrundlagen: § 49 EheG
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Zusammenfassung: Fraglich war in gegenständlicher Sache, ob starke Berufsbelastung als Eheverfehlung angesehen werden kann, sofern die Ehepartner bereits über Jahre in vorehelichem Zustand gelebt haben.
Rechtsgrundlagen: § 49 EheG
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