Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung war fraglich, ob, gemessen am Kindswohl, religiöse bzw. weltanschauliche Grundsätze der Krisenpflegeeltern beachtlich sind.
Rechtsgrundlagen: § 176 ABGB; § 186 ABGB; § 215 ABGB
Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung war fraglich, ob, gemessen am Kindswohl, religiöse bzw. weltanschauliche Grundsätze der Krisenpflegeeltern beachtlich sind.
Rechtsgrundlagen: § 176 ABGB; § 186 ABGB; § 215 ABGB