§ 31 Abs 4 KBGG; § 1 lit a KBGG-HärtefälleV
In vorliegender Entscheidung wurde in Bezug auf § 1 lit a und lit b KBGG-Härtefälleverordnung vom OGH eindeutig festgestellt, dass nur eine dieser Härtefallgruppen einer Ermessensentscheidung zugänglich ist. Kurz wird auf das vorgeschaltete und nachgeschaltete Verwaltungsverfahren eingegangen.