§ 604 ABGB; § 1278 ABGB
In vorliegender Entscheidung hat der OGH unter dem Gesichtspunkt des Übereilungsschutzes eine Gleichstellung mit einem Erbschaftsverkäufer so wie einem Erbschaftsverschenker zugunsten desjenigen vorgenommen, der sein Nacherbrecht aufgibt. Weiters wurden die Formvorschriften des § 1278 ABGB hinsichtlich einer Substitution auf den Überrest behandelt.