Für eine Klage, mit der Rechtsschutz iZm Handlungen oder Unterlassungen der Datenschutzbeh begehrt wird, der nach den einschlägigen Bestimmungen des DSG (wie auch Art 77 bis 79 DSGVO) dem BVwG überantwortet ist, ist der ordentliche Rechtsweg unzulässig (hier: eine auf das Auskunftsrecht nach Art 15 DSGVO gestützte Klage gegen den Bund auf Herausgabe einer Kopie personenbezogener Daten aus Akten der Datenschutzbeh).