Mit dem Gesellschaftsrechtlichen Digitalisierungsgesetz 2023 (FN ) wird Art 13i RL (EU) 2017/1132 idF RL (EU) 2019/1151 umgesetzt und ein System zur "Disqualifikation" von Gf und Vorstandsmitgliedern eingeführt. Danach dürfen Personen nach bestimmten strafgerichtlichen Verurteilungen für eine gewisse Zeitlang nicht (mehr) als Gf einer GmbH, FlexCo oder als Vorstandsmitglied einer AG tätig sein. (FN ) Die "Disqualifikation" als Ausübungsschranke dient ausweislich der Materialien dem Schutz des Geschäftsverkehrs sowie der Hintanhaltung von betrügerischem oder anderweitig missbräuchlichem Verhalten. (FN )