vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufhebung des Insolvenzverf nach Nichtannahme des Zahlungsplans

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2024/86ecolex 2024, 144 Heft 2 v. 14.2.2024

Nach § 183 Abs 1 IO ist, wenn es an einem zur Deckung der Kosten des Insolvenzverf voraussichtlich hinreichenden Vermögen fehlt, der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverf aus diesem Grund nicht abzuweisen, wenn der Schuldner einen zulässigen Zahlungsplan vorlegt, dessen Annahme beantragt und bescheinigt, dass er den Zahlungsplan erfüllen wird. Gem § 183 Abs 4 IO ist, solange die Voraussetzungen des Abs 1 vorliegen, § 123a IO über die Aufhebung des Insolvenzverf mangels Vermögens nicht anzuwenden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!