Mit dem GemRefG 2023 soll die wohl größte Reform der Spendenabsetzbarkeit bisher umgesetzt werden. Durch die Anknüpfung an die Gemeinnützigkeit als spendenbegünstigten Zweck sollen künftig alle gemeinnützigen Einrichtungen einen Antrag auf Zuerkennung der Spendenbegünstigung stellen können. Die Ausweitung der Spendenbegünstigung soll von einer Modernisierung des Verf sowie Anpassung der Voraussetzungen begleitet werden.