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Ab 2024: Spendenabsetzbarkeit für alle gemeinnützigen Zwecke Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 idF RV 2319 BlgNR 27. GP

SteuerrechtBeitragAufsatzLilly-Marie Kunzecolex 2024/50ecolex 2024, 86 - 89 Heft 1 v. 23.1.2024

Mit dem GemRefG 2023 soll die wohl größte Reform der Spendenabsetzbarkeit bisher umgesetzt werden. Durch die Anknüpfung an die Gemeinnützigkeit als spendenbegünstigten Zweck sollen künftig alle gemeinnützigen Einrichtungen einen Antrag auf Zuerkennung der Spendenbegünstigung stellen können. Die Ausweitung der Spendenbegünstigung soll von einer Modernisierung des Verf sowie Anpassung der Voraussetzungen begleitet werden.

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