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BFG: Vorsteuerberichtigung beim Verkauf eines leerstehenden Geschäftslokals in einem Einkaufszentrum

SteuerrechtRechtsprechungJudikaturBenjamin Beerecolex 2024/51ecolex 2024, 89 - 91 Heft 1 v. 23.1.2024

Das BFG hatte zu beurteilen, ob der Betreiber eines Einkaufszentrums nach dem umsatzsteuerfreien Verkauf eines seit Errichtung des Einkaufszentrums leerstehenden Geschäftslokals rechtmäßig eine lediglich anteilige Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs 10 UStG vorgenommen hat oder vielmehr die Vorsteuer in voller Höhe nach § 12 Abs 11 UStG hätte berichtigen müssen. Nach Ansicht des BFG ist das Geschäftslokal aufgrund seiner potenziell separaten Nutzbarkeit ein eigenständiges Berichtigungsobjekt iSd § 12 Abs 10 UStG. Dieses wurde aufgrund des Leerstands seit seiner Errichtung nicht als Anlagevermögen genutzt. Infolgedessen war der Anwendungsbereich des § 12 Abs 10 UStG nicht eröffnet, weswegen die Vorsteuer in voller Höhe nach § 12 Abs 11 UStG hätte berichtigt werden müssen.

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