1. Ein Lebensmittel wie Buchweizenkeimlingsmehl mit hohem Spermidingehalt, der auf den Einsatz einer spermidinhaltigen Nährlösung während des Pflanzenkeimungsprozesses zurückzuführen ist, das in der EU vor dem 15. 5. 1997 nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurde, ist ein "neuartiges Lebensmittel" iSd Art 3 Abs 2 lit a Z iv NFVO.