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Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturMichael Horakecolex 2024/42ecolex 2024, 71 - 72 Heft 1 v. 23.1.2024

1. Unvollständige Angaben verstoßen gegen § 2 UWG, wenn durch das Verschweigen wesentlicher Umstände ein falscher Gesamteindruck hervorgerufen wird, der geschäftliche Entscheidungen beeinflussen kann.

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