Im Juli-Heft hatten wir über den Begutachtungsentwurf zum Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz (VirtGesG) berichtet. Dieses wurde zwischenzeitig im Parlament beschlossen, am 19. 7. 2023 im Bundesgesetzblatt (FN ) verlautbart und ist rückwirkend (§ 8 Abs 1) am 14. 7. 2023 in Kraft getreten.
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