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Zur Auslegung von Vertragsklauseln über die Gewinn- und Verlustverteilung in der KG

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2023/431ecolex 2023, 683 - 684 Heft 8 v. 10.8.2023

1. Die in § 121 UGB normierte dispositive Regelung zur Gewinn- und Verlustverteilung bei Personengesellschaften bezieht sich auf die Kapitalanteile der Gesellschafter und ist davon unabhängig, ob die Einlagen tatsächlich in vollem Umfang einbezahlt sind.

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