Im Dezember 2022 wurde die Endfassung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. (FN ) Damit wurde ein neues Kapitel in den Transparenzpflichten europäischer Unternehmen aufgeschlagen: Ab dem Geschäftsjahr 2024 wird sukzessive die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen, die Berichte über ihre Nachhaltigkeitsleistung veröffentlichen müssen, ausgeweitet; Umfang und Tiefgang der neuen Angabepflichten gehen gleichermaßen weit über die gegenwärtig noch geltenden Verpflichtungen hinaus. Aber nicht nur die Unternehmensberichterstattung, auch die Anforderungen an die Führung von und Aufsicht über Unternehmen werden durch die CSRD einer Neuwertung unterzogen.