Die EU-Mobilitätsrichtlinie wird in Österreich durch das neue EU-Umgründungsgesetz umgesetzt. Damit sind ab 1. 8. 2023 erstmals grenzüberschreitende Umwandlungen und Spaltungen gesetzlich geregelt, bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen kommt es zu Änderungen der bestehenden Regelungen. Der erste Teil des Beitrags beschäftigt sich mit den allgemeinen Grundsätzen und dem Verfahren bei Hinausumgründungen, der zweite Teil mit dem Schutz von Gesellschaftern und Gläubigern sowie dem Firmenbuchverfahren bei Hinausumgründungen und mit Hereinumgründungen.