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Zur Haftung des Abschlussprüfers aufgrund eines unrichtigen Bestätigungsvermerks (Schaden wegen verzögerter Insolvenzeröffnung)

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2023/432ecolex 2023, 684 - 685 Heft 8 v. 10.8.2023

1. Die bekl Abschlussprüferin haftet aufgrund des rk Zwischenurteils des ErstG für den Schaden der geprüften Ges, den diese durch die verzögerte Insolvenzeröffnung erlitten hat, weil die Gf aufgrund des unrichtig erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks nicht schon früher einen Insolvenzantrag gestellt hatten.

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