Am 19. 7. 2022 wurde das Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit dem dadurch neu in den Rechtsbestand eingeführten § 240 Abs 4 BAO wird erstmals eine explizite verfahrensrechtliche Grundlage für Anträge auf Rückzahlung von Abzugsteuern geschaffen, wenn Einkünfte über ein DBA ganz oder teilweise von der inländischen Abzugsteuer zu entlasten sind. Die Bestimmung des § 240 Abs 4 BAO tritt mit 1. 1. 2023 in Kraft. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die geplanten Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage.