Akkordähnliche Prämien, die nicht auf den in § 96 Abs 1 Z 4 ArbVG erwähnten Verfahren beruhen, können Gegenstand einer betrieblichen Übung sein.
8 Ob A 48/22z
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Akkordähnliche Prämien, die nicht auf den in § 96 Abs 1 Z 4 ArbVG erwähnten Verfahren beruhen, können Gegenstand einer betrieblichen Übung sein.
8 Ob A 48/22z
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