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UVP-relevante Kumulierung der gemischten Intensivtierhaltung: rechnerisches Vorgehen

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2023/98ecolex 2023, 174 - 175 Heft 2 v. 16.2.2023

Im Fall der Kumulierung der Auswirkungen (§ 3 Abs 2 UVP-G 2000) von Tierhaltungs- und/oder -aufzuchtbetrieben iSv Anh 1 Z 43 UVP-G 2000 sind zunächst die sich für die einzelnen Tierarten jeweils ergebenden Bestände aller in einem räumlichen Zusammenhang stehenden Vorhaben zu ermitteln und zu addieren; erst im Anschluss daran ist ggf die in Anh 1 Z 43 Spalte 3 lit b UVP-G 2000 für gemischte Betriebe getroffene Regelung anzuwenden, wonach Bestände bis 5 % der Platzzahlen unberücksichtigt bleiben.

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