1. Die Nutzung einer Marke als Firmenbestandteil ist zu unterlassen, wenn sie zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen erfolgt; nur gegen einen rein firmenmäßigen Gebrauch wäre eine Marke grundsätzlich nicht geschützt.
1. Die Nutzung einer Marke als Firmenbestandteil ist zu unterlassen, wenn sie zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen erfolgt; nur gegen einen rein firmenmäßigen Gebrauch wäre eine Marke grundsätzlich nicht geschützt.