Am 28. 11. 2022 wurde die VO über drittstaatliche Subventionen vom Rat der Europäischen Union beschlossen, nachdem sie am 10. 11. 2022 vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde. Die VO gibt der Europäischen Kommission ein lang erwartetes neues Instrument an die Hand, um gegen Verzerrungen des Binnenmarkts durch Subventionen von Drittstaaten vorzugehen. Dadurch sollen faire Wettbewerbsbedingungen für alle im EU-Binnenmarkt tätigen Unternehmen gewährleistet werden. Der folgende Beitrag beleuchtet das neue Instrument, das ab Mitte 2023 zur Anwendung gelangen soll.