Datengetriebene Methoden bieten Wettbewerbsbehörden neue und vielseitige Möglichkeiten, um Kartellrechtsverstößen auf die Schliche zu kommen. Bei der praktischen Anwendung datengetriebener Kartellscreenings ist zwischen den unterschiedlichen Stadien des kartellrechtlichen Verf zu unterscheiden. Dabei müssen Beweise, die auf datengetriebenen Methoden beruhen, stets nachvollziehbar und belastbar sein, um im kartellrechtlichen Verf entsprechende Verwendung zu finden. (FN )