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Von tretenden Pferden ...

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturRoland Vesenmayerecolex 2023/606ecolex 2023, 965 - 967 Heft 11 v. 21.11.2023

1. Eine bösgläubige Markenanmeldung liegt insb bei folgenden Fallgruppen vor:

i. Verletzung von Loyalitätspflichten oder bei Behinderung eines bereits das Zeichen nutzenden Dritten mit dem Ziel, den Besitzstand des Vorbenutzers zu stören oder den weiteren Gebrauch zu sperren,

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