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Zustellung einer unzulässigen gekürzten Urteilsausfertigung löst Berufungsfrist aus

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2023/591ecolex 2023, 941 Heft 11 v. 21.11.2023

1. Auch eine gekürzte Urteilsausfertigung iSd § 417a ZPO nach mündlicher Verkündung des Urteils stellt ein Urteil mit allen Rechtskraftwirkungen dar. Dies gilt auch dann, wenn die gekürzte Urteilsausfertigung unzulässig war. Daraus folgt, dass auch die Zustellung einer - kraft der rechtzeitigen Berufungsanmeldung - unzulässigen gekürzten Urteilsausfertigung die vierwöchige Berufungsfrist nach § 463 ZPO auslöst.

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